Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule

Kontaktdaten

Zernattostraße 2, 9800 Spittal/Drau
Tel.: 04762 / 61340-0
Fax.: 04762 / 61340-9
bhak-spittal@lsr-ktn.gv.at
www.hakspittal.at

Bildungsberater

Prof. Mag. Johann Jury

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Handelsakademie für Wirtschaftsinformatik - Digital Business

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Entrepreneurship und Management

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Finanz- und Risikomanagement

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Management für Umweltmanagement

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Mechatronik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Informationstechnologie

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsschule

Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung