Höhere technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt

Kontaktdaten

Im Vogelsang 8, 3340 Waidhofen/Ybbs
Tel.: 07442 / 52590-0
Fax.: 07442 / 52590-264
office@htlwy.ac.at
www.htlwy.ac.at

Bildungsberater

Prof. Dipl.-Ing. Eckhard Gussmack, Prof. Mag. Michael Sturm

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Smart Systems

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Fachschule für Mechatronik, Schulautonome Vertiefung: Produktionstechnik

Dauer: 4 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige - Mechatronik

Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Kolleg für Berufstätige für Mechatronik

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.