Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule

Kontaktdaten

Hammerweg 1, 3910 Zwettl
Tel.: 02822 / 52380-0
Fax.: 02822 / 52380-8
info@hakzwettl.ac.at
www.hakzwettl.ac.at

Bildungsberater

Mag. Alfred Kubicka, Mag. Heinz Traxler

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Finanz- und Risikomanagement

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie - E-Business

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Kommunikationsmanagement und Marketing

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Management, Controlling und Accounting

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Management für Wirtschaft und Sport

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsschule

Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung

* Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung