Höhere technische Bundeslehranstalt

Kontaktdaten

Viktor-Kaplan-Staße 1, 8605 Kapfenberg
Tel.: 03862 / 22240-0
Fax.: 03862 / 22240-640
office@htl-kapfenberg.ac.at
www.htl-kapfenberg.ac.at

Bildungsberater

Dipl.-Ing. Michael Grundauer, Prof. Mag. Marlies Stahr

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Höhere Lehranstalt für Aviation Technology

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe,
Bemerkung: Abschluss Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Mechatronik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Informationstechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Kunststofftechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Innovative Materials

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Fachschule für Elektrotechnik mit Betriebspraxis, Schulautonome Vertiefung: Gebäude- und Sicherheitstechnik

Dauer: 4 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

Fachschule für Maschinenbau mit Betriebspraxis, Schulautonome Vertiefung: Fertigungstechnik

Dauer: 4 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.

* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik

Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau

Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau

Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Energietechnik und industrielle Elektronik

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Betriebsmanagement

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.