Caritas Ausbildungszentrum für Sozialberufe

Kontaktdaten

Seegasse 30, 1090 Wien
Tel.: 01 / 3172106-0
Fax.: 01 / 3172106-11
office@ausbildung.caritas-wien.at
seegasse.caritas-wien.at

Bildungsberater

Mag. Dr. Bernhard Barta-Gruber

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Sozialmanagement

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Fachschule für Sozialberufe

Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Heimhilfe

Dauer: 400 Stunden
Bedingung: Abgeschlossene Ausbildung; Mindestalter 18 Jahre; gesundheitliche und geistige Eignung; Vertrauenswürdigkeit; Aufnahmeverfahren.
Bemerkung: Abschlussprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Altenarbeit (Diplomniveau)

Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Altenarbeit (Fachniveau)

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Familienarbeit (Diplomniveau)

Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.