Höhere technische Bundeslehranstalt

Kontaktdaten

Ettenreichgasse 54, 1100 Wien
Tel.: 01 / 60111-0
Fax.: 01 / 60111-32
direktion@htlwien10.at
www.htlwien10.at

Bildungsberater

Prof. MMag. Christina Neumüller, Prof. Dipl.-Ing. Peter Thurner

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Umwelt- und Verfahrenstechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Mechatronik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Nachhaltiges Energiemanagement

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Fachschule für Elektronik und Technische Informatik mit Betriebspraxis

Dauer: 3½ Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

Fachschule für Elektrotechnik mit Betriebspraxis

Dauer: 3½ Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

Fachschule für Maschinenbau mit Betriebspraxis, Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Dauer: 4 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektrotechnik - Nachhaltiges Energiemanagement

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz bzw. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Kolleg/Aufbaulehrgang für Maschineningenieurwesen - Automatisierungstechnik

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Dauer: ½ Jahr (Beginn im zweiten Halbjahr)
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe; Aufnahmegespräch.
Bemerkung: Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Besuch einer am Standort geführten berufsbildenden mittleren oder höheren Schule.